CORONA-FONDS FÜR EINZELHANDEL, GASTRONOMIE UND DIENSTLEISTUNG
Per Dringlichkeitsentscheidung vom 27. Januar 2021 wurde der Fonds „Corona-Zuschüsse für Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung“ beschlossen. Die Hansestadt Attendorn will mit diesen eigenen Zuschüssen mit einem Volumen von insgesamt 50.000 Euro eine ergänzende Unterstützung anbieten.
DIE WICHTIGSTEN FRAGEN IM ÜBERBLICK
Die Hansestadt Attendorn ist sich der Herausforderungen für Gewerbetreibende, insbesondere aus dem Einzelhandel, der Gastronomie und dem Dienstleistungssektor aufgrund der Corona-Pandemie bewusst. Die Auswirkungen stellen eine Vielzahl an Unternehmern vor große Herausforderungen, die bis zu einer existenziellen Bedrohung führen können. Bund, Länder und andere Institutionen haben bereits Hilfsprogramme initiiert.
WER IST ANTRAGSBERECHTIGT?
Antragsberechtigt sind in Attendorn ansässige gewerbliche Unternehmer aus Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Gegenstand der Förderung ist die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für Maßnahmen, die einen begründeten Nutzen für den Wirtschaftsstandort Attendorn in den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung haben.
GEFÖRDERT WERDEN:
- Maßnahmen zur Einführung, Etablierung, Verbesserung von Serviceleistungen, (z.B. kontaktlose Dienstleistungen, To-go-Verkäufe, Abholstationen und Lieferservices; Anschaffungs- und Mietkosten von Equipment (z.B. Lieferwagen, Lastenfahrrad, mobile Theken etc.), Einkaufstüten, nachhaltige To-go-Verpackungen, Werbung etc.)
- Maßnahmen zur Verbesserung von Wartebereichen, -zonen vor und in der Betriebsstätte (z.B. Kontrolle der Kundenanzahl, Lenkung der Kundenströme etc.)
- Maßnahmen zur Einführung, Etablierung, Verbesserung von stationären und Online- Angeboten (z.B. Beratungsleistungen, Erstellen von Inhalten (Bild- und Videomaterial), Werbung)
- Maßnahmen zur Imagebildung und Kundenbindung (z.B. Kundenoffensiven, Werbung, Printprodukte)
WIE HOCH IST DER ZUSCHUSS?
Der Zuschuss beträgt je Maßnahme höchstens 2.000 € (netto Projektförderung). Ein Eigenanteil muss nicht nachgewiesen werden.
WIE KANN ICH DEN ZUSCHUSS BEANTRAGEN?
Für die Beantragung des Zuschusses nutzen Sie bitte das Antragsformular.
Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus dem Fonds „Corona-Zuschüsse für Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung“ finden Sie hier.